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Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

der HUGO BOSS Konzern hat im Geschäftsjahr 2017 seine finanziellen Ziele erreicht und deutliche Fortschritte bei seiner strategischen Neuausrichtung erzielt. Dabei hat der Aufsichtsrat auch im Geschäftsjahr 2017 sein Mandat mit größter Sorgfalt wahrgenommen und in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Vorstand diesen umfassend beraten und dessen Geschäftsführung überwacht. Der Aufsichtsrat hat die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen.

Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat

Der Vorstand hat uns regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form über alle für die HUGO BOSS AG und die Konzernunternehmen relevanten Fragen hinsichtlich der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, der Risikoentwicklung und der Compliance informiert. Unter besonderer Beobachtung und Kontrolle stand dabei die Entwicklung der Jahresergebnisse. Sofern der tatsächliche Geschäftsverlauf von den Plänen und Zielen abwich, wurden dem Aufsichtsrat die dafür ursächlichen Entwicklungen im Einzelnen erläutert und anhand der vorgelegten Unterlagen geprüft. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses und ich standen in einem engen und regelmäßigen Austausch mit dem Vorstand. Wir wurden über wesentliche Entwicklungen und Entscheidungen informiert, über die spätestens in der folgenden Aufsichtsrats- bzw. Ausschusssitzung berichtet wurde.

Alle Mitglieder des Aufsichtsrats hatten stets ausreichend Gelegenheit, sich in den Ausschüssen bzw. Aufsichtsratssitzungen mit den vorgelegten Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen und eigene Anregungen einzubringen. Genehmigungen erfolgten gegebenenfalls erst nach Rückfragen an den Vorstand sowie ausführlichen Diskussionen mit den Mitgliedern des Vorstands. In dringenden Fällen fasste der Aufsichtsrat Beschlüsse im Wege des Umlaufverfahrens. Der Aufsichtsrat wurde unmittelbar und frühzeitig in alle Entscheidungen eingebunden, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren.

Themenschwerpunkte der Aufsichtsratssitzungen

Im Berichtsjahr 2017 fanden in den Monaten März, Mai, September und Dezember insgesamt vier Aufsichtsratssitzungen statt, wobei es sich bei der Aufsichtsratssitzung im September um eine zweitägige Sitzung handelte. Mit Ausnahme von Herrn Luca Marzotto, der aus persönlichen Gründen an zwei Personalausschuss- und einer Arbeitsausschusssitzung, und Herrn Antonio Simina, der aus persönlichen Gründen an einer Prüfungsausschuss- und einer Arbeitsausschusssitzung nicht teilnehmen konnte, nahmen alle Mitglieder des Aufsichtsrats an allen Aufsichtsratssitzungen beziehungsweise alle Mitglieder der jeweiligen Ausschüsse des Aufsichtsrats an den jeweiligen Ausschusssitzungen teil.

Anteil von Teilnahmen an Sitzungen des Gesamtaufsichtsrats und seiner Ausschüsse1

Mitglied

 

Aufsichtsrats­plenum
(4)

 

Prüfungs­ausschuss
(5)

 

Arbeits­ausschuss
(5)

 

Personal­ausschuss
(7)

 

Teilnahme­quote gesamt
(21)

1

Der Nominierungsausschuss und der Vermittlungsausschuss tagten im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht.

Michel Perraudin, Vorsitzender

 

4/4

 

5/5

 

5/5

 

7/7

 

21/21

Antonio Simina, stellv. Vorsitzender

 

4/4

 

4/5

 

4/5

 

7/7

 

19/21

Tanja Silvana Grzesch

 

4/4

 

 

 

 

4/4

Anita Kessel

 

4/4

 

 

5/5

 

 

9/9

Kirsten Kistermann-Christophe

 

4/4

 

 

 

 

4/4

Fridolin Klumpp

 

4/4

 

5/5

 

 

 

9/9

Gaetano Marzotto

 

4/4

 

 

 

 

4/4

Luca Marzotto

 

4/4

 

 

4/5

 

5/7

 

13/16

Sinan Piskin

 

4/4

 

 

5/5

 

7/7

 

16/16

Axel Salzmann

 

4/4

 

 

 

 

4/4

Martin Sambeth

 

4/4

 

 

 

 

4/4

Hermann Waldemer

 

4/4

 

5/5

 

5/5

 

 

14/14

Die Sitzung des Aufsichtsrats im März 2017 befasste sich schwerpunktmäßig mit dem Jahresabschluss der HUGO BOSS AG und des HUGO BOSS Konzerns zum 31. Dezember 2016 sowie dem Prüfungsbericht des Abschlussprüfers. In dieser Sitzung wurden der Jahresabschluss und der Konzernabschluss der HUGO BOSS AG zum 31. Dezember 2016 gebilligt und damit der Jahresabschluss festgestellt. Darüber hinaus wurde der Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung erörtert und verabschiedet. Nach Prüfung der Unabhängigkeit des vorgeschlagenen Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 wurden die Vorschläge für die Beschlussfassung der Hauptversammlung der HUGO BOSS AG am 23. Mai 2017 verabschiedet.

Der Aufsichtsrat bestellte in seiner Sitzung vom 22. Mai 2017 Herrn Yves Müller zum Mitglied des Vorstands (Chief Financial Officer) der HUGO BOSS AG. Am 27. Oktober wurde die Bestellung zum 1. Dezember 2017 per Umlaufverfahren konkretisiert.

Am 26. und 27. September 2017 tagte der Aufsichtsrat zu den Fortschritten bei der Umsetzung der Strategie, der aktuellen Geschäftsentwicklung, den Customer-Relationship-Management-Aktivitäten des Konzerns sowie der Entwicklung wesentlicher Märkte in der Region Europa.

In der Sitzung des Aufsichtsrats im Dezember 2017 wurde das Budget für das Geschäftsjahr 2018 diskutiert und verabschiedet, die Ergebnisse der Effizienzprüfung des Aufsichtsrats eingehend diskutiert, die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex besprochen und verabschiedet sowie die Planung der Internen Revision für 2018 beschlossen.

Ferner wurden die Investitionen für den Neubau eines Outlets in Metzingen per Umlaufverfahren durch den Aufsichtsrat beschlossen.

Die Entwicklung von Umsatz und Ergebnis, die Investitionsplanung, einzelne Investitionsprojekte sowie die aktuelle Risikolage der Gesellschaft wurden regelmäßig in den Sitzungen des Aufsichtsrats besprochen und, soweit erforderlich, verabschiedet. Daneben beschäftigte sich der Aufsichtsrat vor allem mit dem eigenen Einzelhandel, hier insbesondere mit den vollzogenen Storeschließungen und dem Onlinegeschäft, sowie Kostenplanungen, Compliance-Fragen und dem Deutschen Corporate Governance Kodex.

Arbeit der Ausschüsse im Geschäftsjahr 2017

Der Aufsichtsrat hat fünf Ausschüsse eingerichtet, um seine Aufgaben effizient wahrzunehmen: einen Prüfungsausschuss, einen Personalausschuss, einen Arbeitsausschuss, einen Nominierungsausschuss und einen gesetzlich erforderlichen Vermittlungsausschuss. Soweit gesetzlich zulässig, wurden Entscheidungsbefugnisse des Aufsichtsrats auf die Ausschüsse übertragen. Die Ausschussvorsitzenden berichteten dem Aufsichtsrat umfassend über die Ausschussarbeit in der jeweils folgenden Sitzung.

Der Prüfungsausschuss tagte im Geschäftsjahr 2017 fünfmal. Gegenstand seiner Sitzungen waren vor allem die Rechnungslegung der Gesellschaft und des Konzerns für die Jahres-, Halbjahres- sowie Quartalsabschlüsse und -berichte, die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses, die Überwachung des Risikomanagement- und internen Kontrollsystems sowie Fragen der Compliance und des Risikomanagements. Des Weiteren hat der Prüfungsausschuss die Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers eingeholt und sich von dessen Unabhängigkeit überzeugt. Neben der Festlegung der Prüfungsschwerpunkte für den Jahres- und Konzernabschluss 2017 sowie der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer wurden erlaubte Nichtprüfungsleistungen sowie eine Honorarobergrenze für Nichtprüfungsleistungen beschlossen. Außerdem wurden die Ergebnisse der internen Vorprüfung des nichtfinanziellen Berichts gemäß dem Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) besprochen.

Der Personalausschuss kam zu sieben Sitzungen zusammen. Dabei befasste er sich schwerpunktmäßig mit den Veränderungen im Vorstand. Darüber hinaus beschäftigte sich der Personalausschuss mit der Vorbereitung der Zielvereinbarungen für den Vorstand und überprüfte die Zielerreichung.

Der Arbeitsausschuss trat im Berichtsjahr zu fünf Sitzungen zusammen, in denen er sich mit der Aufsichtsratsvergütung, der Strategie, der Vorbereitung der Hauptversammlung sowie der Gründung von Tochtergesellschaften in Estland und Lettland beschäftigte. Darüber hinaus wurden die Entwicklung im Onlinegeschäft, im Personalbereich, die Verlängerung des Lizenzvertrags für Uhren sowie die Corporate-Governance-Erklärung und Diversitätsrichtlinie behandelt.

Der Nominierungsausschuss und der Vermittlungsausschuss tagten im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht.

Corporate Governance

Der Aufsichtsrat befasste sich ebenso mit den Corporate-Governance-Grundsätzen im Unternehmen. Im Dezember 2017 gaben Vorstand und Aufsichtsrat eine neue Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) ab. Im Corporate-Governance-Bericht findet sich der gemeinsame Bericht über die Corporate Governance der Gesellschaft gemäß Ziffer 3.10 des DCGK, inklusive der Erklärung zur Unternehmensführung. Die vom DCGK empfohlene jährliche Effizienzprüfung der Aufsichtsratstätigkeit wurde anhand eines standardisierten, umfangreichen Fragebogens durchgeführt. Die Ergebnisse wurden in der Aufsichtsratssitzung am 7. Dezember 2017 eingehend analysiert und diskutiert. Der Aufsichtsrat kam dabei zu einem positiven Ergebnis.

Interessenkonflikte

Im Geschäftsjahr 2017 sind keine Interessenkonflikte bei Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern aufgetreten. Gemäß Deutschem Corporate Governance Kodex wären diese dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen. Darüber hinaus wäre die Hauptversammlung zu informieren.

Jahres- und Konzernabschlussprüfung 2017

Die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, hat den Konzernabschluss 2017 der HUGO BOSS AG, der vom Vorstand gemäß § 315e HGB auf Grundlage der internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS aufgestellt wurde, ordnungsgemäß geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Gleiches gilt für den gemäß den Vorschriften des HGB aufgestellten Jahresabschluss 2017 der HUGO BOSS AG sowie den zusammengefassten Lagebericht 2017 für die HUGO BOSS AG und den Konzern. Den Prüfungsauftrag dazu hatte der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats entsprechend dem Beschluss der Hauptversammlung vom 23. Mai 2017 vergeben. Dabei wurde mit dem Abschlussprüfer vereinbart, dass der Vorsitzende des Prüfungsausschusses über mögliche Ausschluss- oder Befangenheitsgründe während der Prüfung hätte unverzüglich unterrichtet werden müssen, soweit solche Ausschluss- oder Befangenheitsgründe nicht unverzüglich beseitigt worden wären. Außerdem wurde mit dem Abschlussprüfer eine Berichtspflicht hinsichtlich aller für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse im Rahmen der Abschlussprüfung vereinbart. Der Abschlussprüfer hatte des Weiteren den Aufsichtsrat zu informieren beziehungsweise in seinem Prüfungsbericht zu vermerken, wenn er bei der Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen festgestellt hätte, die eine Unrichtigkeit der von Vorstand und Aufsichtsrat abgegebenen Erklärung nach § 161 Abs. 1 Satz 1 AktG ergeben hätten. Im Berichtsjahr gab es jedoch keine entsprechenden Berichte des Abschlussprüfers. Des Weiteren hat der Aufsichtsrat die Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers gemäß Ziffer 7.2.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex eingeholt und sich von der Unabhängigkeit des Prüfers überzeugt. Behandelt wurde ferner die Vergabe von Aufträgen für nicht prüfungsbezogene Dienstleistungen an den Abschlussprüfer. Sämtliche Abschlussunterlagen, der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands sowie die zwei Prüfungsberichte des Abschlussprüfers lagen dem Aufsichtsrat rechtzeitig vor.

Der Jahresabschluss, der Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns, der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht 2017 für die HUGO BOSS AG und den Konzern sowie der gesonderte nichtfinanzielle Konzernbericht 2017, der auch den gesonderten nichtfinanziellen Bericht der HUGO BOSS AG enthält, und die beiden Prüfungsberichte wurden vorab im Prüfungsausschuss und dann im Plenum des Aufsichtsrats im Beisein des Abschlussprüfers eingehend erörtert und geprüft. Der Abschlussprüfer berichtete dabei über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung, insbesondere im Hinblick auf die vom Prüfungsausschuss für das Berichtsjahr festgelegten Prüfungsschwerpunkte. Er stand darüber hinaus für Fragen und weitere Auskünfte zur Verfügung. Schwächen des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und Risikomanagements wurden dabei nicht festgestellt. Umstände, die eine Befangenheit des Abschlussprüfers hätten verursachen können, lagen ebenfalls nicht vor. Schließlich erläuterte er die Leistungen, die er im abgelaufenen Geschäftsjahr zusätzlich zu den Abschlussprüfungsleistungen erbrachte. Dem Ergebnis des Abschlussprüfers wurde zugestimmt. Der Aufsichtsrat erhebt nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen.

Der Aufsichtsrat billigte daher in seiner Bilanzsitzung vom 7. März 2018 die vom Vorstand aufgestellten Abschlüsse für das Geschäftsjahr 2017. Damit ist der Jahresabschluss der HUGO BOSS AG für das Geschäftsjahr 2017 nach § 172 AktG festgestellt. Daneben stimmte der Aufsichtsrat in derselben Sitzung dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns zu. In diesem Zusammenhang erörterte und diskutierte er intensiv die Liquiditätslage der Gesellschaft, die Finanzierung der geplanten Investitionen und die Auswirkungen auf den Kapitalmarkt. Der Aufsichtsrat kam dabei zu dem Ergebnis, dass der Vorschlag im Interesse sowohl der Gesellschaft als auch der Aktionäre ist.

Danksagung

Im Namen des Aufsichtsrats danke ich den Mitgliedern des Vorstands sowie allen Führungskräften, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren hohen persönlichen Einsatz und ihr großes Engagement. Den Arbeitnehmervertretern der HUGO BOSS AG danke ich für die konstruktive Zusammenarbeit im Geschäftsjahr 2017.

Abschließend möchte ich Ihnen, sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, meinen Dank für Ihr Vertrauen in unser Unternehmen aussprechen.

Metzingen, den 7. März 2018

Für den Aufsichtsrat

Michel Perraudin
Vorsitzender

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